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Überdachtes Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Während die Torfahrt nach einer Veränderung gerade abschließt, hat sich die bogig abschließende Pforte im Originalzustand erhalten. Sie ist mit einem Gesims ausgestattet und hat als Gefachfüllung ein geschweift geführtes griechischen Kreuz, das von vier Andreaskreuzen flankiert wird. Die Hölzer des Hauptkreuzes zeigen florale Motive und Knäufe, die Kreuzesmitte ist durch eine stark gegliederte Vollkreisrosette mit ringförmig eingelagerten Herzen und einem Knauf hervorgehoben. Auch der Sturz hat ein florales, die Mitte betonendes Motiv mit Rankenwerk und kleiner Vollkreisrosette und trägt, links und rechts angeordnet, die Datierung 1806 sowie die Abkürzungen "W M" für Werkmeister und die Namensinitialen P B. Das Tor ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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