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Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus in exponierter Ecklage an der Einmündung der Kirchstraße. Von einem nach hinten an Höhe abnehmenden Sockel unterfangen, zeigt das Haus auf der Giebelseite eine symmetrische, zweiachsige Fensteranordnung. Da zwischen Unter- und Obergeschoss eine Auskragung zu beobachten ist, die auch an der Traufseite zur Kirchstraße weitergeführt ist, und die Fenster weitgehend ihre bauzeitliche Position aufweisen, kann vom Erhalt des ursprünglichen Fachwerks ausgegangen werden. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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