Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitigem überbautem Tor. Schräg gegenüber der Einmündung der Kirchstraße gelegen, hat das Gebäude straßenbildprägende Funktion. Der mit einem Sockel versehene, zweigeschossige Hauptbau, dessen Proportionen auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert deuten, ist dreifach waagerecht untergliedert. Seine zweiachsig angeordneten Fenster sind, ebenso wie die deutlich größeren Fenster des im 19. Jahrhundert angefügten Torbaus, mit konsolgestützten Fensterbänken ausgestattet, wodurch eine Angleichung beider Fassaden erreicht wird. Wohnhaus und Torbau sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |