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Breites giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit links angefügtem, überbautem Tor. Das gänzlich verputzte Haupthaus mit symmetrisch angeordneten Fenstern in zwei Achsen zeigt unter dem Putz horizontale Unebenheiten, die auf den Erhalt des Fachwerks hindeuten und eine Bauzeit im 18. Jahrhundert annehmen lassen. Die Toranlage ist zweiteilig mit gesonderter Handpforte und darüber liegender, kreuzförmiger Gefachfüllung ausgeführt und wurde im späteren 19. Jahrhundert erbaut. Aufgrund seiner Position im Straßenbild ist das Gebäude mit Toranlage aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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