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Von der Straße leicht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus in straßenbildwichtiger Ecklage an der Kreuzung Hauptstraße/Rathausstraße. Das mit seinem Giebel zur Rathausstraße ausgerichtete Haus ist vollkommen verputzt, lässt aber anhand seines allseitigen Geschossüberstandes, der an der Giebelseite besonders stark ausgeprägt ist, erkennen, dass es sich um ein Fachwerkhaus handelt. Wichtige Merkmale des Gebäudes, das möglicherweise noch im 17. Jahrhundert erbaut und später verändert wurde, sind sein gestufter, vorne erhöhter Sockel, die auf der Giebelseite symmetrisch in zwei Achsen angeordneten, mit Klappläden versehenen Fenster und das vorspringende, verschieferte Giebeldreieck. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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