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Das giebelständige, vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus wahrt insgesamt Proportionen, die auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert hindeuten. Es hat einen hohen Sockel und zeigt deutliche Auskragungen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel sowie ein hohes, steil geneigtes Satteldach. Die Fenster sind weitgehend in ihrer ursprünglichen Position erhalten, an der Traufseite treten die Balkenköpfe mehrerer Deckenbalken aus dem Putz hervor. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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