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Das giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus ist links durch einen traufseitig zur Straße stehenden, einachsigen Anbau nachträglich erweitert. Die gesamten Proportionen, die Überstände des Obergeschosses und der horizontal untergliederte Giebel deuten auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert. Bemerkenswert ist das hohe und steil geneigte Dach mit einem Fensterpaar im Giebelfeld sowie der aus der Fassade hervortretende Balkenkopf des Mittelunterzuges im Obergeschoss. Das mit einem Sockel ausgestattete Gebäude wird aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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