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Breites, giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel mit links angesetztem, jüngerem Torbau. Das möglicherweise noch im ausgehenden 17. Jahrhundert erbaute Haus zeigt symmetrisch in zwei Achsen angeordnete, mit Klappläden versehene Fenster sowie eine dreifache Horizontalgliederung an den Gebälkzonen, was auf den Erhalt der ursprünglichen Fachwerkkonstruktion schließen lässt. Das Tor mit eingeschnittener Pforte ist in einen traufseitigen Bau integriert. Wohnhaus und Tor sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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