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Steinernes Hoftor mit hohem, rundbogigem Abschluss. Das links an das stark veränderte Wohnhaus angesetzte Tor stammt der örtlichen Überlieferung zufolge vom Schiffenberg. Es handelt sich um eine oben abgerundete, hohe Bruchsteinmauer, in die ein bogiges Haupttor und eine gerade abschließende Nebenpforte aus romanischen Einzelteilen eingelassen wurden. Die sekundäre Wiederverwendung der Teile erweist sich sowohl am Haupt- als auch am Nebentor. Ersteres zeigt über der ungleich langen, profilierten Kämpferzone Steine eines ursprünglich rundbogigen Tores, die nachträglich korbbogenförmig auseinandergezogen wurden, während an der Pforte verschieden geformte Gewändestücke zusammengesetzt sind. Das Tor ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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