Rathausstraße 49
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Leihgestern
  • Rathausstraße 49
Flur: 1
Flurstück: 72/1

An der Ecke Klausegasse steht giebelseitig zur Rathausstraße ausgerichtet, aber leicht zurückgesetzt, das zu einer Hofanlage gehörende Fachwerkwohnhaus. Über einem kräftigen Sockel errichtet, zeigt das zweizonige Gebäude im Obergeschoss regelmäßig und symmetrisch ausgeformtes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind außer den profilierten Quergebälken die breit gestellten, mit Halsriegeln und Gegenstreben ausgestatteten „Mannfiguren" in der Mitte der Giebelwand und am Bundständer der Traufseite sowie die gleich gestalteten Strebefiguren an den Eckständern. Die zugehörige, im Verhältnis zum Wohnhaus weit in den Straßenraum vorspringende überdachte Toranlage mit Haupttor, Pforte und linksseitig angefügter Fachwerkwand ist reich gestaltet: Torfahrt und Pforte, beide bogig abschließend, sind von einem Kerbschnittband umrahmt. Die Pforte, von einem Gesims überfangen, zeigt an den Winkelbändern halbkreisförmige Strahlenfächer und im Gefach ein doppelt gestelltes griechisches Kreuz, dessen Schnittpunkte mit eingesteckten Knäufen besetzt sind. Die Mitte dieser Kreuzkonstruktion ist durch ein ungewöhnliches achtstrahliges Sternmotiv mit im Zentrum angebrachtem Knauf hervorgehoben. Während die Felder rechts und links je ein Malteserkreuz aufweisen, sind die übrigen Felder mit kurzen dockenförmigen, bzw. geschwungenen Streben ausgefüllt. Die Inschrift über der Handpforte lautet: „DIESES DOHR HAT ER BAUT JOHANNES DERN UND SEINE EHFRAU/ ELISABETA DEN 26 TEN MEI 1837 WM P B". Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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