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Überdachtes Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte des Meisters Johannes Wagner I. Das im Bereich der Torfahrt durch Abnahme der Kopfbänder veränderte Tor wahrt eine unvollständige Inschrift über der Handpforte. Sie lautet: "DIESES DOHR HAVS HAT ERBAVEN LASEN HEINRICH ADAM.../ W M W A ANNO 1791". Die Pforte wird, wie früher auch die Torfahrt, von einem Kerbschnittband umrahmt. Ihre Winkelbänder sind mit je einem als Radbild gefassten, geschwungenen Kreuz ausgeziert. Das Gefach zeigt ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz das mit Knäufen besetzt ist. Das Tor ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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