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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Östlich der L3475 am Rande der Gemarkung Staufenberg liegt auf einer Anhöhe das rechteckige, von Hecken eingefasste Areal des Jüdischen Friedhofes. Er diente den Juden aus Lollar, Mainzlar, Daubringen und Ruttershausen als Begräbnisstätte. Als letztes Relikt der ehemals starken jüdischen Minderheit in Lollar, die um 1830, also vor dem Einsetzen der Industrialisierung, fast 6% der Gesamtbevölkerung ausmachte, ist der weit außerhalb des ehemaligen Dorfzentrums gelegene, ehemals zur Gemarkung Staufenberg zählende Jüdische Friedhof, der noch zahlreiche Grabsteine des 19. und frühen 20. Jahrhunderts enthält, aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |