Hofgut Friedelhausen, Herrenhaus
Friedelhausen 2
Hofgut Friedelhausen, nordöstliche Stallgebäude
Hofgut Friedelhausen, nordwestliche Wirtschaftsgebäude
Feldscheune, Ansicht von Norden (Foto: Benak, LfDH)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lollar
  • Friedelhausen 2
  • Von Friedelhausen nach Staufenberg
  • Hinterm Burghaus
  • Friedelhausen 7
  • Friedelhausen 6
Sachgesamtheit Hofgut Friedelhausen
Flur: 1, 2
Flurstück: 1, 10, 11, 12, 2, 33, 9, 2/3

Das aus einem Hofgut des 16. Jahrhunderts und einem Schloss des 19. Jahrhunderts bestehende Ensemble Friedelhausen, das wegen seines hohen geschichtlichen und künstlerischen Wertes einschließlich einiger wichtiger Freiflächen im Zusammenhang betrachtet werden muss, liegt östlich von Salzböden bzw. nordwestlich von Staufenberg am linken Ufer der Lahn zwischen der Trasse der Main-Weser-Bahn und der B3, der alten, 1784 erbauten „Casseler Chaussee".

Als alte Dorfwüstung, die im Jahr 1414 als hessisches Lehen an die seit 1282 nachweisbare, seit 1353 auf dem Staufenberg ansässige Familie Rolshausen überging, war Friedelhausen seit altersher mit einer eigenen Gemarkung ausgestattet, die ehemals zu Staufenberg gehörte und erst 1974 ein Teil der Stadt Lollar wurde.

Vermutlich an der Stelle einer älteren Burganlage, von der Grundmauern nachgewiesen wurden, errichtete Friedrich von Rolshausen, ein verdienter hessischer Heerführer, ein Herrenhaus mit Hofgebäuden, das laut Inschrift bis 1564 fertiggestellt war. Dieses verkaufte 1670 der schwedische Obrist Otto von Rolshausen an Burkhard von Selle. Schon 1675 wurde das einstige „Mannlehen" an die beiden Töchter von Selles übergeben, von denen die jüngere den Obristen Bernhard von Düring heiratete. Nach dem Tode des letzten Düring (1851) gelangte das inzwischen verwahrloste Hofgut dann 1852 in den Besitz des Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau, der für sich und seine Frau das nahe gelegene Schloss erbauen ließ.

Ältester und bedeutendster Bau des seit 1982 an die „Hofgemeinschaft für heilende Arbeit" verpachteten Hofgutes, dessen Gebäude einen trapezförmig geschnittenen, nach Osten geöffneten Hof umfassen, ist das im Südwesten gelegene alte Herrenhaus.

Es handelt sich um einen wehrhaften, zweigeschossigen Bau aus Bruchstein mit Sandsteinelementen, das von einem hohen, gaubenbesetzten Teilwalmdach abgeschlossen wird. Wichtige Merkmale sind der links im Obergeschoss angesetzte, von mächtigen Konsolen gestützte Eckerker, der auf der Rückseite angebaute, quadratische Treppenturm, der mit einer Wächterstube auf Firsthöhe abschließt, und die drei ebenfalls an der Rückseite angebrachten Aborterker.

Einzige Gestaltungselemente des Außenbaus sind die ursprünglich sämtlich gekoppelten Rechteckfenster mit Klappläden, die im Erdgeschoss vergittert sind, und das leicht aus der Mittelachse nach rechts verschobene Renaissanceportal. Letzteres ist rundbogig, hat abgeschrägte Gewände mit Nischen und Sitzkonsolen und zeigt in der dreifach untergliederten Bogenlaibung Rosetten und flach reliefierte Felder sowie im Schlussstein die in ein flaches Feld integrierte Datierung „1564".

Eine ins Mauerwerk nachträglich eingelassene, „1741" bezeichnete Tafel lässt die Wappen von Selle und Wolff von Gutenberg-Düring und zwei Inschriften erkennen. Die obere lautet: „BENEDIKTUS V DÜRING FÜRSTL HES OBRIST LIEUT G V SELLE AA WOLFF AUF FRIEDELH V GUTENBERG", die untere: „VON GOTT DURCH MICH GESETZT WIRD BLEIBEN UNVERLETZT JOHANNA LOUISE VON DURING GEB V SELLE AUF FRIEDELH". Einzigartig ist die Gestaltung des Inneren: Während im Untergeschoss die ursprüngliche Teilung in fünf überwölbte Räume noch erhalten ist, wurde das Obergeschoss, das ehemals wohl aus einem einzigen Raum bestand, um 1750 unterteilt. Ein annähernd quadratischer Saal mit klassizistischen Wandmalereien, bemalten Türen und einer reich gestalteten, von gedrehten Säulen flankierten Haupttür bildet hier das Herzstück.

Zweitältestes Gebäude der Hofanlage ist das langgestreckte ehemalige Stallgebäude mit Risalitbildung gegenüber dem Herrenhaus. Es zeigt über dem massiven Unterbau regelmäßiges Fachwerk und wahrt zwei Inschriften. Die eine in der Schwelle lautet: „ DIESER BAU IST ERBAUET AM 27. MAY ANNO 1672 GOTT GEBE GLICK FREUD UND LEIT ALLES ZU SEINER ZEIT", die andere im Rähm: „ESAIA 26 CAP DU HERR ERHELTEST STETS FRITE NACH GEWISER ZUSAGE DEN MAN VERLESSET SICH AUF DICH ALLES WAS WIR AUSRGTEN HAST DU UNS GEGEBEN."

Erwähnenswert ist ferner ein 1708 datiertes Stallgebäude nahe des Hofeingangs sowie die aus drei aneinander gereihten Wirtschaftsgebäuden bestehende Zeile nördlich des Herrenhauses. Es handelt sich hier um gründerzeitliche Massivbauten mit Zwerchgiebeln und Zierfachwerk. Der am nächsten zum Herrenhaus stehende trägt im Eckquader die Inschrift: „SO JEMAND IST AUF ERDEN DER ALLEN LEUTEN RECHT THUN KANN SO BITT ICH IHN IN ALLEN EHREN DASS ER MICH DIESE KUNST MÖCHT LEHREN ADALBERT VON RABENAU 1881."

Von besonderem Wert sind außerdem die ebenfalls um 1880 zu datierenden Gefachmalereien am Giebel einer Scheune. Sie zeigen, auf vier nebeneinander liegenden Fachwerkfeldern verteilt, von links nach rechts einen Geistlichen (ICH BET VOR EUCH), einen Ritter (ICH FECHT VOR EUCH), einen Richter (ICH RECHT VOR EUCH) und einen Bauern (ICH BIN DER BAUER DER DIE EIER LEGT) und haben als seltene figürliche Darstellungen mit sinnbezogenen Inschriften hohe kulturhistorische Bedeutung.

Bestandteil der Sachgesamtheit ist weiterhin die 200 m südlich gelegene sog. Feldscheune. Der großvolumige Scheunenbau mit Mandsarddach wird durch die Verwendung verschiedener Materialien charakterisiert. Neben Bruchsteinmauerwerk an Sockel und Giebelwänden und Lungsteinen an den Kanten finden sich in Prüßmauerwerk ausgeführte Ziegelwände. Aufgrund dieses Mauerwerksverbands (patentiert 1898) ist die Scheune in die erste Hälfte des 20. Jh. zu datieren.

Alle Gebäude des Hofgutes sowie die historische Hofpflasterung sind aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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