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Das Gebäude gehört zur ehemaligen Bahnhofsbebauung und ist als zweigeschossiger Wohnbau mit Mezzaningeschoss in Quadermauerwerk errichtet. Die schlichte Gliederung des Gebäudes durch segmentbogig überfangene Fenster und mittig in der Giebelfassade angeordneter Eingangstür wird horizontal durch ein umlaufendes Gesimsband ergänzt. Das flache Satteldach wird von einem ornamental ausgebildeten Treppenfries betont. Im rückwärtigen Bereich, zu den Bahngleisen gelegen, schließt sich quer ein ähnlich strukturierter Gebäudeteil an. Die umgebende Bebauung, das Bahnhofsgebäude sowie ein weiteres Nebengebäude wurden inzwischen abgebrochen. Das Wohnhaus ist wegen seiner orts- und technikgeschichtlichen Bedeutung aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |