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Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts in straßenbildprägender Ecklage. Das verputzte, rückwärts durch einen Massivanbau verlängerte Gebäude ist mit seiner ab dem Obergeschoss verschieferten Giebelseite zur Gießener Straße orientiert, aber im Verhältnis zur Straßenflucht leicht nach hinten gesetzt. Es ist traufseitig erschlossen und weist am Übergang zum Obergeschoss sowie am Giebel Überstände auf, die belegen, dass das vermutlich aussagekräftige Fachwerk der Erbauungszeit erhalten ist. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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