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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus steht isoliert gegenüber der Einmündung einer nach Osten gerichteten kurzen Seitengasse der Gießener Straße. Bemerkenswert ist der ca. 10 cm breite Geschossüberstand, der das weit in die Tiefe geführte, traufseitig erschlossene Gebäude umgibt. Das Fachwerkgefüge ist vollkommen symmetrisch aufgebaut und zeigt giebelseitig an den Eckständern des Obergeschosses gebogene Streben. Das Giebelfeld des Dachgeschosses ist schachbrettartig durch Ständer und Riegel gegliedert. Das vermutlich im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude wird aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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