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Regelmäßiges Fachwerk mit symmetrischer Ausprägung an der zur Straße gelegenen Giebelseite zeigt das laut sekundärer Putzinschrift 1696 erbaute Wohnhaus. Charakteristische Merkmale des hofseitig erschlossenen, rückseitig verlängerten Gebäudes sind die aufwändig ausgebildeten, am Giebel durch gekerbte Füllhölzer ergänzten Quergebälke sowie die mit Halsriegeln, verzierten Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben ausgestatteten gebogenen Streben an den Ecken. Besonders bemerkenswert sind darüber hinaus die ornamentalen Schnitzereien an den Eckständern, die an den Halsriegeln zu beobachtenden diamantierten Schnitzfelder und der flache, von einem profilierten Holzgesims überfangene "Fränkische Erker". Letzterer besteht aus einer zweiteiligen Fenstergruppe, die durch aufwändig geschnitzte Rahmen mit Diamantquaderabschlüssen hervorgehoben ist. Als letztes, nur wenig verändertes Bauernhaus in Lollar ist das Gebäude Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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