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Das giebelständig zur Straße stehende Fachwerkwohnhaus zeigt über einem Bruchsteinsockel und einem verputzten Erdgeschoss regelmäßig gestaltetes Fachwerk, das durch gebogene Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern betont ist. Eine profilierte Gesimszone mit heraustretenden Balkenköpfen lässt auf eine Bauzeit im 18. Jahrhundert schließen. Im 19. Jahrhundert erhielt das Gebäude ein neues Dach mit Drempel. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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