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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf annähernd quadratischem Grundriss. Das mit einem hohen Sockel ausgestattete Haus zeigt Proportionen, die auf eine Erbauung im 17. oder 18. Jahrhundert hindeuten. Es ist auf der Giebelseite ab dem Obergeschoss verschiefert. Der Überstand des Obergeschosses, der auf der Rückseite in besonderer Stärke ausgeprägt ist, die Wölbung am Übergang zum Giebel und die in ursprünglicher Anordnung gewahrten, kleinformatigen Fenster machen deutlich, dass das Fachwerk der Bauzeit erhalten ist. Das Gebäude sowie die Scheune sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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