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Bescheidene, kleinbäuerliche Hofanlage mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und abschließender Fachwerkscheune. Dem schmalen Zuschnitt der Hofanlage entsprechend, hat das Wohnhaus eine sehr schmale Giebelseite, die aufgrund des hohen Bruchsteinsockels besonders steil proportioniert erscheint. Beide Gebäude weisen in ihrem Fachwerkgefüge Strebefiguren auf, die auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert hindeuten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |