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Großvolumiges Wohnhaus in Ziegelbauweise mit rückwärtiger, den Hof abschließender Scheune. Das zweigeschossige Wohnhaus besteht aus zwei Baukörpern, deren Hauptbau traufseitig zur Straße ausgerichtet und mit einem Schopfwalm ausgestattet ist. Der nördlich anschließende Bauteil tritt risalitartig vor die Hauptfassade vor, ist durch je ein rundbogig abgeschlossenes Fensterpaar in jedem Geschoss gegliedert und zeigt ein Satteldach, das unterhalb des Hauptdaches endet. Über dem Bruchsteinsockel ist das Erdgeschoss durchweg bis kurz über halbe Fensterhöhe in gelbem Klinker gemauert, Ober- und Dachgeschoss sind in rotem Klinker ausgeführt. Die rundbogig überfangenen Fenster zeigen eine Einfassung in gelbem Klinkerstein. Die rückwärtige Scheune ist über einem Bruchsteinsockel in weißem Ziegelmauerwerk errichtet. Beide Gebäude stehen aus städtebaulichen, das Wohnhaus außerdem aus künstlerischen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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