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Großes straßenraumprägendes Fachwerkgebäude. Das derzeit verputzte, mit dem Giebel zur Straße ausgerichtete Gebäude wurde bereits im 18. Jahrhundert errichtet und wird bis heute als Gasthaus genutzt. Die Straßenfassade ist durch drei Fensterachsen sowie ehemals hell abgesetzte Gesimsverbretterungen gegliedert. Die Fensteranordnung und das steile Satteldach lassen auf den weitgehenden Erhalt der originalen Bausubstanz schließen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |