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Schmales giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rückwärtigen, teils massiv erneuerten Anbauten die ehemals als Wagnerei genutzt wurden. Trotz des derzeitigen Verputzes bzw. der ab dem Obergeschoss angebrachten Verschieferung lässt der Überstand des Obergeschosses erkennen, dass das Fachwerk des vorderen Gebäudeteiles, der von einem erhöhten Sockel unterfangen wird, erhalten ist. Im Verhältnis zum älteren Nachbargebäude (Bleichstraße 2) weit vorstehend, bildet es mit diesem einen übergreifenden Ensemblezusammenhang. Die gesamte Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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