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Großes Fachwerkwohnhaus auf kleiner Parzelle. Das breit gelagerte, zweigeschossige Wohnhaus ist vollständig mit Schiefer verkleidet und weist einen leichten Geschossüberstand auf. Das Obergeschoss kragt an der westlichen Traufseite deutlich aus und nutzt auf diese Weise beinahe die gesamte Grundstücksbreite aus. Hierdurch entsteht ein überdachter Zugang zum traufseitigen Hauseingang. Die nur unwesentlich veränderten Fensteröffnungen, die ablesbaren Geschosshöhen und die Konstruktion lassen auf einen weitgehenden Erhalt der bauzeitlichen Substanz des 18. Jahrhunderts schließen. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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