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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus des ausgehenden 17. Jahrhunderts mit steil aufragendem Satteldach. Das von einem Sockel unterfangene, direkt an der Straße stehende Gebäude ist hofseitig erschlossen. Es war, wie die zwei Eingangstüren belegen, als Doppelwohnhaus konzipiert. Es zeigt aufwändig gestaltetes Fachwerk mit schräg gestellten Streben an Eck- und Bundständern, die durchgängig mit gegenläufigen Fuß- und Kopfstreben ausgestattet sind. Auffällig sind die teilweise genasten geschwungenen Kurzstreben in mehreren Brüstungsfeldern. Der außergewöhnliche Bau ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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