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Traufständiges Fachwerkwohnhaus mit überbauter Tordurchfahrt. Das zweigeschossige Wohnhaus liegt in städtebaulich wichtiger Lage im Kurvenbereich der Marburger/Gießener Straße. Es weist aussagekräftiges Fachwerk des 18. Jahrhunderts auf, das insbesondere an der Straßenseite von weit ausgreifenden, gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln an Eck- und Bundständern geprägt ist. Dominant ist auch die horizontale Gliederung der Gebälkzone, die die Durchfahrt und eine leichte knaggengestützte Auskragung integriert. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |