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Die weiträumige, 1808 entstandene klassizistische Hofanlage besteht aus einem traufseitig zur Straße gelegenen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus mit gleichmäßig gereihten Fenstern und einer großvolumigen Fachwerkscheune. Beide Gebäude haben Schopfwalmdächer und zeigen regelmäßiges Fachwerk mit dicht gefügten Hölzern. Aufgrund seiner zentralen Stellung im Ortsbild ist der Hof aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |