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Das gegenüber der Einmündung der Lumdastraße gelegene zweieinhalbgeschossige Gebäude entstand 1910 nach einem bereits 1907 konzipierten Entwurf des Gießener Architekten und Baurates Hans Meyer. Der voluminöse, asymmetrische Jugendstilbau wird in erster Linie durch sein mächtiges Mansardwalmdach charakterisiert. Wichtige zeittypische Merkmale sind weiterhin ein flacher Erkervorbau im Obergeschoss, ein polygonaler Eckerker im Erdgeschoss und eine seitlich am Obergeschoss angebrachte, von Konsolen gestützte Balkonanlage aus Holz. Obwohl das Gebäude, das von 1964 bis 1973 als Rathaus diente, durch die Beseitigung der einstigen Ornamentik und des früheren Haupteingangs an Wirkung verloren hat, ist es aufgrund seiner baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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