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Großzügiges Wohnhaus des beginnenden 20. Jahrhunderts mit Elementen des Heimatstils. Das zurückversetzt auf einem großen Grundstück platzierte Wohnhaus ist mit einem hohen Erdgeschoss und einem steilen Satteldach ausgestattet, dessen Dachflächen einen deutlichen Überstand aufweisen. Wichtigstes Gestaltungselement ist der rechteckige Turm an der südwestlichen Traufseite, der das Treppenhaus beherbergt und mit einem spitzen Helm bekrönt ist. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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