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Die durch einen vielschichtigen Um- und Aufriss charakterisierte Villa liegt auf einem großen Grundstück zwischen der L 3475 und dem Staufenberger Weg. Ihre späten „ländlich" geprägten Jugendstilformen und der Verzicht auf historisierendes oder dekoratives Zierwerk deuten auf eine Entstehung kurz vor dem Ersten Weltkrieg. Charakteristische Merkmale dieser Stilphase sind der unregelmäßig hochgezogene Werksteinsockel aus Lungstein und die asymmetrisch angebrachten Erkervorbauten. Der differenzierte Einsatz verschiedenformatiger Fenster, die komplizierte Dach- bzw. Giebelausformung sowie die Verwendung von Schindeln bzw. Verbretterungen setzen zusätzliche Akzente. Einschließlich der seitlich gelegenen Garage ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |