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Schon bald, nachdem die Firma Buderus Söhne im Oktober 1861 die von Justus Kilian 1854 gegründete Hedwigshütte an der Main-Weser-Bahn erworben hatte, plante man, im Zuge des Auf- und Ausbaues des Werkes, das nun den Namen Main-Weser-Hütte führte, für den vorgesehenen Leiter der Hütte, Georg Buderus III., ein repräsentatives Wohnhaus zu errichten. Es entstand bis 1868 östlich des Betriebsgeländes und liegt erhöht inmitten eines Parkes zwischen dem Bahneinschnitt und dem Lahnufer. Die weithin sichtbare historistische Villa hat schlossähnlichen Charakter und adaptiert, wohl unter dem Einfluss des wenige Jahre zuvor weiter aufwärts der Lahn entstandenen neugotischen Schlosses Friedelhausen, das nach dem Plan eines englischen Architekten ausgeführt wurde, gotisierende Stilformen. Hauptmerkmale des vielgiebeligen Gebäudes, das über einem unregelmäßigen Grundriss errichtet wurde, sind der nach Westen orientierte Hauptgiebel mit vorgelagertem Altan und der steil emporragende, schlanke Treppenturm. Letzterer hat einen oktogonalen, mehrfach durch Gesimse unterteilten, schlanken Schaft, zahlreiche gewändete, im Obergeschoss mit Traufleisten abschließende Rechteckfenster und eine aufwändige, differenziert abgestufte Zinnenbekrönung. Sämtliche Zierformen und Gliederungselemente sind hier wie auch sonst am Bau in grauem Stein ausgeführt und heben sich daher vom hellen Putzgrund lebhaft ab. Besonders bemerkenswerte Fensterdetails sind am Haupt- und am südlichen Seitengiebel zu beobachten: Der erste ist vollkommen symmetrisch aufgebaut, hat im Untergeschoss ein dreiteiliges Fenster mit überfangender Traufleiste, in den Obergeschossen mit Wimpergen, Fialen und Pseudomaßwerk geschmückte, teils einzel stehende, teils zu Gruppen geordnete Fenster sowie im Giebelfeld ein kreisrundes Vierpassfenster. Der zweite weist eine ähnliche Gestaltung auf, hat aber zusätzlich einen steinernen Balkon im 1. Obergeschoss. Die 1964 seitlich um einen Vortragssaal erweiterte, sonst weitgehend unveränderte Villa, die ihren Anspruch als „Fabrikantenschloss" durch den Rückgriff auf feudale Stilformen erkennen lässt, ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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