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Der kleine 1875 errichtete Sandsteinbau, der sekundär als Transformatorenstation genutzt wird, hat einen annähernd quadratischen Grundriss und ist mit seiner Giebelseite zur Straße orientiert. Sein Giebelfeld besteht ebenso wie der breit gespannte Bogen über der veränderten Einfahrt aus Ziegelmauerwerk. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist der seitlich mit schlitzartigen Fenstern ausgestattete, frühgründerzeitliche Gemeinschaftsbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |