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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Vorne mit einem hohen Sockel versehen, zeigt das Haus, dessen Traufseite im Erdgeschoss verputzt ist, regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk der Erbauungszeit. Die leicht geschwungenen Eckstreben, die zweifach gekrümmten Kurzstreben, die in drei übereinander liegenden Zonen zu symmetrischen Figuren zusammengestellt sind, die profilierten Schwellhölzer und die V-förmige Profilierung am rechten Eckständer des Erdgeschosses ergeben ein regelmäßiges Gesamtbild, so dass das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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