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Die dreiteilige, unter einem gemeinsamen Dach zusammengefügte Scheunen-Stall-Kombination hat gegenüber der Einmündung des Keul eine wichtige Ecküberleitungsfunktion. Der Bau besteht aus einem älteren westlichen Scheunenteil mit dicht gefügtem Fachwerk mit langen und kurzen Streben auf einem Bruchsteinsockel, und zwei ineinander übergehenden, nach Süden dem Straßenverlauf folgend, abknickenden jüngeren Teilen. Letztere zeigen regelmäßiges Fachwerk mit Ziegelunterbau und Ziegelausfachung. Das Wirtschaftsgebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |