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Schlichter, traufseitig zur Straße stehender spätklassizistischer Schulbau von 1855. Hauptsächliches Gestaltungsmittel des zweigeschossigen, mit einem hohen Sockel ausgestatteten Gebäudes sind seine gleichmäßig gereihten, in vier Achsen angeordneten hohen Fenster. Das als einklassige Schule erbaute, verputzte Fachwerkgebäude, das später als Bürgermeisteramt genutzt wurde, ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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