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Hoch gelegene Hofanlage mit wichtiger eckbetonender Funktion im Bereich des Bogens der Hauptstraße gegenüber der Einmündung der Altenbergstraße. Das an der Giebelseite vollständig verschieferte Fachwerkwohnhaus zeigt auf der Traufseite einfaches Fachwerk mit geschosshohen, geradlinigen Streben und gerundeten Füllhölzern. Die im Rähm angebrachte Inschrift lautet: "DIESE HAUS HAT ERBAUET JOHANN GEORG SCHNEIDER UND DESSEN EHEFRAU ELISABETHA EINE GEBOHRNE FRAHM WERKMEISTER .....DEN 29TEN JULY 1816 GOTT DEIN DIE EHR". Zusammen mit der traufseitig anschließenden, etwas breiteren Fachwerkscheune ist die Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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