Hauptstraße 65
Hauptstraße 65, Fenstergewände
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Hauptstraße 65
Flur: 1
Flurstück: 500/5, 500/6

Großvolumiger Fachwerkbau an der Ecke zur Mittelgasse, dreigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoss und steilem, ebenfalls erneuertem Satteldach. Die zur Mittelgasse ausgerichtete Giebelfront mit reicherem Fachwerkschmuck als die Traufseite, ein Hinweis auf die einst größere Bedeutung dieser Gasse gegenüber der heutigen Hauptstraße. Nach Westen ein Flügelanbau. Das Haus soll um 1670 von Joseph dem Juden, einem Viehhändler, unter Verwendung zweier älterer Häuser aus der Zeit um 1450 und um 1600 erbaut worden sein. Die beiden parallel nebeneinanderliegenden Gewölbekeller zeigen noch heute die ursprüngliche Lage der Vorgängerbauten. Um 1800 wurde - wie häufig - das Gebäude vollständig verputzt, um einen Massivbau vorzutäuschen. 1897 wurde ein Laden für den Kaufmann August Müller eingebaut, 1985-87 wurde das Gebäude von der Sparkasse Bensheim grundlegend saniert. Bei den Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass die Gefache sehr unregelmäßig mit Bruchstein ausgefüllt waren und dass im Innern die Balkenfarbigkeit durchgängig in Rot gehalten war bei variablem Begleitersystem. Eine noch vorhandene Stuckdecke konnte nicht erhalten werden. Ein in Sandstein gearbeitetes Türgewände des Hauses mit Renaissanceornamentik in den Ecken befindet sich heute innerhalb des Gebäudes der Sparkassenfiliale Schwanheimer Straße 84-86.

Das Fachwerk im wesentlichen konstruktiv mit kräftigen Hölzern, Mann-Konfiguration und profiliertem Rähm. Die Eckpfosten ornamental beschnitzt, d. h. hier Schuppen- und Blütenornamentik sowie Voluten. Die Pfostenschnitzerei heute nur im 1. Obergeschoss farblich hervorgehoben. Am Giebel 2/3-große Malkreuze, in den Brüstungsgefachen außerdem Andreaskreuze, Feuerböcke mit Nasen sowie gekreuzte Rauten. Fenster teilweise mit Eselsrückenmotiv. Das stadt- und bauhistorisch bedeutende Fachwerkwohnhaus nimmt im Bereich der historischen Bensheimer Vorstadt auch städtebaulich eine hervorgehobene Position ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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