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Städtebaulich bedeutende Hofanlage an der Ecke Im Keul/Hauptstraße. Das vermutlich im frühen 19. Jahrhundert errichtete Wohnhaus ist als schlichte Fachwerkkonstruktion mit geraden, schachbrettartig angeordneten Hölzern errichtet. Zwei Fensterachsen prägen die Giebelfassade, die in Ober- und Dachgeschoss mit Schiefer verkleidet ist. Das Nebengebäude ist der gleichen Erbauungszeit zuzurechnen. Beide Gebäude sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |