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Das giebelständige, mit einem hohen Sockel versehene Fachwerkwohnhaus liegt etwas zurückgesetzt von der Straße hinter einem erhöhten, ummauerten Vorgarten und zeigt über dem verputzten Untergeschoss regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk. Hauptcharakteristika sind neben dem profilierten Quergebälk die wandhohen, leicht geschwungenen Streben, die mittels Kopfstreben zu symmetrischen Figuren im Eckbereich und am Bundständer ausgeformt sind. Das im 18. Jahrhundert entstandene Gebäude ist hofseitig durch eine hoch gelegene Eingangstür mit kleiner Freitreppe und Verdachung erschlossen. Als wenig verändertes Gebäude mit ortsbildprägender Ausstrahlung ist es einschließlich seiner Nebengebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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