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Die nahe beieinander gelegenen Steinbrücken überspannen im Zuge der nach Staufenberg gerichteten Ausfallstraße die Lahn bzw. den Mündungsbereich des Tiefenbachs. Sie liegen in einer hochwassergefährdeten Talenge östlich von Odenhausen, in der die Lahn zwischen 1754 und 1784 gleich dreimal ihren Lauf änderte. Die westliche und größere der beiden Brücken wurde laut der Datierung an einem Sandsteinpfosten 1887/88 errichtet. Sie hat drei flach gewölbte Bögen über abgerundeten Brückenpfeilern. Die kleinere, einbogige Flutbrücke weiter östlich, die ebenfalls sehr flach ausgeführt ist, entstand laut Datierung 1895. Beide 1981 umfassend überarbeiteten Brücken haben als gründerzeitliche Brückenbauten verkehrs- und technikgeschichtliche Bedeutung und sind daher aus technischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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