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Fachwerkhofanlage bestehend aus einem Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, einem jüngeren, firstparallel anschließenden, schmaleren und niedrigeren zweigeschossigen Stallgebäude sowie einer quergestellten, den Hof rückwärtig abschließenden Scheune. Giebelständig und angewinkelt zur Straßenflucht stehend, hat das zweizonige, zweistöckige Wohngebäude einen an den Ecken durch Quader verstärkten Natursteinsockel. Über dem verputzten Erdgeschoss erhebt sich das symmetrisch aufgebaute Fachwerk des Obergeschosses. Bemerkenswert sind die profilierten Schwellen der Gebälkzone und die weit ausgestellten Streben mit Gegenstreben an Eck- und Bundständern, die an der Giebelseite mit Halsriegeln und Kopfwinkelhölzern versehen sind. Die Hofreite ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen, ebenso Brunnen und Hofpflasterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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