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Kleines, jetzt als Nebengebäude genutztes, ehemaliges Wohnhaus in giebelständiger Lage. Der an der Giebelseite vollständig verschieferte, mit einem gequaderten Sockel ausgestattete Fachwerkbau des späten 18. Jahrhunderts lässt auf der Hofseite teils erneuerte Hölzer erkennen. Bemerkenswert sind die bauzeitlichen, oben und unten mit Gegenstreben versehenen geschosshohen Schrägstreben, die an zentraler Stelle im Obergeschoss zu einer symmetrischen Figur zusammengestellt sind. Interessant ist auch die breite Quergebälkszone mit gerundeten Füllhölzern und die kleinen, originalen Fensteröffnungen, die zum Teil noch die alte Bleiverglasung besitzen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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