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Zweizoniges, giebelständiges, auf einem Sockel errichtetes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das auf der Giebelseite symmetrisch aufgebaute, an der Traufseite im hinteren Abschnitt schlichter gehaltene Fachwerk zeigt außer einer profilierten, teils mit gerundeten Füllhölzern versehenen Quergebälkszone weit ausgreifende Streben mit Halsriegeln an den Eckständern, eine "Mannfigur" an der Traufseite sowie nach innen gewandte Streben im Giebel. Symmetrisch aufeinander Bezug nehmende Gegenstreben ergeben ein fortlaufendes Muster im Brüstungsbereich. Im Erdgeschoss findet sich teilweise Ziegelmauerwerk mit flachbogigen Fenstern aus der Zeit um 1900. Zusammen mit dem hinten angefügten Stallanbau ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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