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Fachwerkhofanlage des 18. Jahrhunderts, bestehend aus giebelständigem Wohnhaus und Scheune. Das von einem Bruchsteinsockel mit Eckquaderung unterfangene, seitlich nachträglich erweiterte Wohnhaus, dessen Untergeschoss sekundär in Ziegelmauerwerk erneuert wurde, wahrt im Obergeschoss das ursprüngliche Fachwerk. Während die Giebelseite verschiefert ist, zeigt die Traufseite über der profilierten Schwelle eine symmetrische Holzführung mit einer weit gespreizten "Mannfigur" sowie Streben mit Gegenstreben an den Eckständern. Das weitgehend unveränderte Fachwerkgefüge der linksseitig mit einem Stallteil aus Sandsteinen versehenen Scheune, die den rückwärtigen Hofabschluss bildet, ist durch Dreiviertelstreben mit Kopfstreben oder Winkelhölzern ausgesteift. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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