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Im Erdgeschoss durch Ziegelmauerwerk im frühen 20. Jahrhundert ergänztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit steilem Giebel. Das giebelständige, vorn verkleidete Gebäude, das von einem Natursteinsockel unterfangen ist, zeigt im Obergeschoss der Traufseite noch Teile des ursprünglichen Fachwerks mit mehreren aus breiten, geschwungenen Hölzern zusammengesetzten Figuren. Das Gebäude, das für das Straßenbild besondere Bedeutung hat, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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