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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus stammt seinen Proportionen nach aus dem frühen 19. Jahrhundert. Es hat einen niedrigen Natursteinsockel und zeigt an der durch zwei Fensterachsen gegliederten Giebelseite stark dimensioniertes Fachwerk. Als Besonderheit weist das traufseitig durch eine etwas erhöht gelegene Eingangstür mit altem Türblatt und Oberlicht erschlossene Gebäude einen alten Anbau auf, dessen Obergeschoss im Verhältnis zum Untergeschoss weit vorkragt. Auffällig ist auch der besonders schmale Zuschnitt der Hofreite. Als schlichtes Kleinbauernhaus, das die beengten Lebensverhältnisse besonders anschaulich dokumentiert, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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