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Zweizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das im Erdgeschoss verputzte, giebelständige Gebäude hat einen sorgfältig gefügten Natursteinsockel und ist an der Straßenseite im Giebelfeld verschiefert. Das klar und regelmäßig gegliederte Fachwerk der Erbauungszeit ist auf der hofseitigen Traufseite sichtbar. Es zeigt Streben mit Halsriegeln und gegenläufigen Fußstreben an den Eckständern sowie eine in der Mitte der Traufseite angebrachte, aus geschosshohen Streben bestehende "Mannfigur", die oben und unten durch Gegenstreben bereichert ist. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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