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Die aus zwei traufseitig erschlossenen Fachwerkhäusern bestehende Gebäudegruppe liegt inselartig isoliert zwischen Unter- und Hintergasse und setzt mit ihrer durchgehenden, nach Norden gerichteten, stark exponierten Front einen wichtigen Akzent im Straßenbild. Beide Häuser entstammen mit ihrem rein konstruktiven Fachwerk dem späteren 19. Jahrhundert, das östliche, wesentlich tiefere Gebäude ist im Eckquader auf 1888 datiert. Beide Gebäudeteile sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |