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Als Ergänzung zum 1832 errichteten alten Schulhaus entstand 1913 ein neues Schulgebäude. Es liegt weit zurückgesetzt von der Straße und zeigt den für spätgründerzeitliche Schulbauten charakteristischen konventionellen, von klassizistischen Vorbildern abgeleiteten Baustil. Der zweigeschossige, kubische Bau hat einen regelmäßig geformten Werksteinsockel und ein hohes Walmdach. Wichtige Gestaltungselemente sind neben einem umlaufenden Sohlbankgesims und den streng gereihten, im Obergeschoss mit Klappläden ausgestatteten Fenstern, der tief eingenischte, rundbogig abschließende Eingang mit originaler Tür, zu dem eine Freitreppe mit abgerundeten Steinwangen emporführt. Das Schulhaus ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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