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Mehrseitige Hofanlage im Ortskern von Fauerbach, dessen Wohnhaus aus der Zeit um 1900 stammt; das zweigeschossige Gebäude ist anspruchsvoll gestaltet und als Kulturdenkmal zu bewerten. Es ist durchgängig mit Ziegeln errichtet. Umlaufende Werksteingesimse gliedern die Geschosse. Die Fenster sind in Achsen geordnet. Zusammen mit vergleichbaren Höfen dokumentiert das Gebäude den offenkundigen Wohlstand der Fauerbacher Bauern in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. Dem Wohnhaus schließt sich im Westen ein Hausgarten an, der zusammen mit der alten Einfriedung ebenfalls erhaltenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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